Worum geht es?
Ein für den Straßenverkehr zugelassener E-Scooter benötigt eine eigene Haftpflichtversicherung und Versicherungsplakette. Zusätzlicher Diebstahlschutz hängt vom gewählten Tarif ab.
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Wer darf E-Scooter fahren und was ist zu beachten?
Für Elektrokleinstfahrzeuge nach eKFV gilt in Deutschland ein Mindestalter von 14 Jahren. Eine Fahrerlaubnis ist dafür nicht erforderlich. Das Fahrzeug braucht eine gültige Betriebserlaubnis und vorgeschriebene Ausstattung; typische zugelassene E-Scooter erreichen höchstens 20 km/h. Alkoholregeln gelten ebenfalls. Personenbeförderung und Anhänger sind bei diesen Fahrzeugen nicht erlaubt.
Wo dürfen E-Scooter fahren?
Nutzen Sie die nach eKFV zugelassenen Radverkehrsflächen. Fehlen diese, darf unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Fahrbahn genutzt werden. Reine Gehwege und Fußgängerzonen sind grundsätzlich ausgeschlossen, außer eine zulässige Freigabe greift. Beachten Sie Beschilderung und örtliche Regeln; auf gemeinsamen Flächen haben Fußgänger besondere Schutzrechte.
E-Scooter-Versicherung
Für die Nutzung im öffentlichen Verkehr ist eine eigene Kfz-Haftpflicht mit gültiger Versicherungsplakette erforderlich. Private Haftpflicht ersetzt sie nicht. Das Versicherungsjahr beginnt am 1. März; prüfen Sie die jährliche Erneuerung. Optionaler Kaskoschutz kann Diebstahl oder andere vereinbarte Schäden abdecken. Betriebserlaubnis und Fahrzeugdaten müssen zum Vertrag passen.
Für wen ist das interessant?
Für Besitzer straßenzugelassener E-Scooter. Eine Privathaftpflicht ersetzt die Fahrzeugversicherung nicht.
Darauf achten wir gemeinsam
- Betriebserlaubnis und Fahrzeugdaten
- Haftpflicht und optionaler Kaskoschutz
- Versicherungszeitraum und Selbstbeteiligung
Was ist für den ersten Termin hilfreich?
- Betriebserlaubnis
- Fahrzeugidentifikationsnummer
- Gewünschter Versicherungsbeginn
Für die erste Nachricht genügt Ihr Anliegen. Persönliche Dokumente und Gesundheitsangaben tauschen wir erst über einen vereinbarten Weg aus.