Private Versicherungen · Haus, Heim und Recht

Wohngebäudeversicherung

Absicherung für das Gebäude, in dem viel von Ihrem Leben steckt.

Worum geht es?

Versichert werden das Gebäude und fest eingebaute Bestandteile gegen vereinbarte Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Naturgefahren wie Überschwemmung sind gesondert zu prüfen.

Auf dieser Seite
  1. Was ist eine Wohngebäudeversicherung?
  2. Was zahlt die Wohngebäudeversicherung?
  3. Was zahlt die Wohngebäudeversicherung nicht?
  4. Ist eine Wohngebäudeversicherung Pflicht?
  5. Wohngebäudeversicherung: Versicherungssumme
  6. Was kostet eine Wohngebäudeversicherung?
  7. Gebäudeversicherung: Was tun im Schadensfall?

Was ist eine Wohngebäudeversicherung?

Sie schützt das versicherte Gebäude und vereinbarte fest eingebaute Bestandteile vor bestimmten Sachschäden. Dazu gehören etwa Dach, Wände oder Heizungsanlage. Beweglicher Hausrat braucht eine eigene Absicherung. Nebengebäude, Photovoltaik und sonstige Anlagen sollten ausdrücklich angegeben und auf ihren tatsächlichen Versicherungsschutz geprüft werden.

Was zahlt die Wohngebäudeversicherung?

Übliche Bausteine sind Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Im gedeckten Fall werden vereinbarte Reparatur- oder Wiederherstellungskosten ersetzt. Aufräumkosten, Mietausfall und weitere Folgekosten können zusätzlich eingeschlossen sein. Für Überschwemmung, Rückstau und weitere Naturgefahren ist normalerweise ein Elementarbaustein erforderlich. Leistungen und Selbstbehalte müssen gemeinsam betrachtet werden.

Was zahlt die Wohngebäudeversicherung nicht?

Verschleiß, fehlende Wartung oder gewöhnliche Baumängel sind keine automatisch versicherten Schäden. Nicht jede Feuchtigkeit ist ein Leitungswasserschaden und nicht jedes Wetterereignis fällt unter den Vertrag. Leerstand, Umbauten und Gefahrerhöhungen müssen rechtzeitig mitgeteilt werden. Prüfen Sie Ausschlüsse, grobe Fahrlässigkeit und vertragliche Schutzpflichten anhand der Bedingungen.

Ist eine Wohngebäudeversicherung Pflicht?

Für private Wohngebäude besteht in Deutschland grundsätzlich keine allgemeine gesetzliche Versicherungspflicht. Kreditgeber können jedoch vertraglich einen entsprechenden Schutz verlangen. Auch Eigentümergemeinschaften treffen Entscheidungen für das Gemeinschaftseigentum. Unabhängig davon kann ein großer Gebäudeschaden erhebliche eigene Mittel erfordern. Prüfen Sie deshalb Vertragspflichten und wirtschaftliches Risiko Ihres Hauses.

Wohngebäudeversicherung: Versicherungssumme

Entscheidend sind Wiederaufbaukosten, nicht Kaufpreis oder Grundstückswert. Wohnfläche, Bauart, Ausstattung und Umbauten müssen richtig erfasst sein. Viele Verträge nutzen einen gleitenden Neuwert oder ein Wohnflächenmodell. Eine zu niedrige Bewertung kann zu Unterversicherung führen. Informieren Sie den Versicherer über Anbauten und wesentliche Veränderungen rechtzeitig.

Was kostet eine Wohngebäudeversicherung?

Lage, Gebäudealter, Bauweise, Wohnfläche und Schadenhistorie beeinflussen den Beitrag. Naturgefahren, Selbstbeteiligung und gewünschte Zusatzleistungen kommen hinzu. Vergleichbare Angebote benötigen dieselben korrekten Gebäudedaten. Ein niedriger Beitrag sollte nicht durch unpassende Bewertung oder wichtige fehlende Gefahren entstehen. Wir prüfen Schutzumfang und langfristige Tragbarkeit gemeinsam.

Gebäudeversicherung: Was tun im Schadensfall?

Bringen Sie zuerst Menschen in Sicherheit und veranlassen Sie nötige Sofortmaßnahmen, etwa das Abstellen des Wassers. Melden Sie den Schaden zeitnah und dokumentieren Sie ihn mit Fotos und Belegen. Größere Reparaturen stimmen Sie mit dem Versicherer ab. Bewahren Sie beschädigte Teile soweit möglich auf und vermeiden Sie weitere Schäden.

Für wen ist das interessant?

Für Haus- und Wohnungseigentümer. Bei Eigentumswohnungen prüfen wir auch den bestehenden Schutz der Eigentümergemeinschaft.

Darauf achten wir gemeinsam

  • Gebäudedaten, Nutzung und Wiederaufbau
  • Leitungen, Nebengebäude und Photovoltaik nach Tarif
  • Elementarschäden, Ausschlüsse und Selbstbeteiligung

Was ist für den ersten Termin hilfreich?

  • Gebäudeangaben und Baujahr
  • Bestehender Vertrag
  • Informationen zu Modernisierungen und Vorschäden

Für die erste Nachricht genügt Ihr Anliegen. Persönliche Dokumente und Gesundheitsangaben tauschen wir erst über einen vereinbarten Weg aus.

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Ivan Krolo · IKV Finanz
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